02.04.2020
Alarmplan und Flutwellenausweisung für den Schneispeicher Weißbriach
Der behördlich erforderliche Alarmplan samt Flutwellenausweisung wurde für den Schneispeicher Weißbriach den zuständigen Wasserrechts- und Katastrophenschutzbehörden übergeben. Der Schneispeicher Weißbriach, welcher im Jahr 2018 errichtet wurde und zwischenzeitlich die Kollaudierungverhandlung beantragt wurde, verfügt über eine redundante und netzausfallgesicherte Mess- und Überwachungstechnik nach Stand der Technik. Dennoch gibt es gesetzliche Vorgaben, welche den Betreiber verpflichten die notwendige Grundlagen für die zuständigen Katatstrophenschutzbehörden und Blaulichtorganisationen auszuarbeiten. Im äußerst unwahrscheinlichen Fall von technischem Versagen sind dadurch Entscheidungsgrundlagen für das Setzen erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleistet. Mit dem Alarmplan wurde auch die Betriebsordnung überarbeitet und an den IST-Zustand angepasst.